Am 12. September 2014 wurde der kantonale Richtplan für das Hochschulgebiet Zürich Zentrum veröffentlicht. Der Haldenbachplatz und seine Umgebung sind von der Planung erheblich betroffen. Die vorgesehene Ausdehnung der ETH im Viereck Leonhardstrasse – Weinbergfussweg – Haldenbachstrasse – Universitätsstrasse stellt einen folgenschweren Eingriff in die bestehende Lebens- und Arbeitsstruktur um den Haldenbachplatz dar. Es besteht die Gefahr, dass Wohn- und Gewerberaum zerstört und damit das soziale Zusammenleben am Platz negativ verändert wird.

Um nähere Informationen zu den Planungsvorhaben zu erhalten, hat der Verein Haldenbachplatz zusammen mit der IG Oberstrass Süd am 28. Oktober 2014 eine Diskussionsrunde mit Vertretern der ETH und der Baudirektion des Kantons Zürich durchgeführt.

Der Verein Haldenbachplatz hat zum Richtplan zwei Eingaben gemacht:

1) Rücknahme der nordwestlichen Ausdehnung des Hochschulgebietes auf die Linie der bisherigen, als Wohngebiet bestimmten Zonierung;

2) Verzicht auf die geplanten ETH-Bauvorhaben „Sonneggstrasse“ und „Unterer Leonhard“.


Antrag Richtplan im Detail.

Eingabe zur Revision des kantonalen Richtplans, Kapitel 6, öffentliche Bauten und Anlagen (Gebietsplanung Hochschulgebiet Zürich-Zentrum)

Kapitel 6.2.1 Gebietsplanung Hochschulgebiet Zürich-Zentrum

Antrag 1
Das Gebiet zeichnet sich durch eine intakte Wohn- und Gewerbezone und eine hohe Lebensqualität aus. Insbesondere der Platz an der Haldenbachstr. 2 - 3 mit seiner Durchmischung von Läden, Gewerberäumen und Wohnungen und seiner Nutzung für nachbarschaftliche Aktivitäten (siehe www.haldenbachplatz.ch) stellt einen Begegnungsort dar, der das soziale Zusammenleben massgeblich fördert und bereichert. Die Umnutzung des Gebietes für Bildung und Forschung stellt einen Eingriff in die bestehende Wohn- und Lebensstrukturen dar, was ihre Quartierverträglichkeit erheblich in Frage stellt.
Das Vorhaben wirkt Grundsätzen des kant. Richtplans 2014 entgegen: 1) dem Ziel für den Metropolitanraum Zürich, ein ausreichendes, ausgewogenes und erschwingliches Wohnungsangebot anzustreben, sowie die Erneuerung und Optimierung der Siedlungsstrukturen voranzutreiben, ohne die Siedlungsqualitä̈t zu beeinträchtigen (Kap.-1.1); 2) den wesentlichen Massnahmen für eine nachhaltige Raumplanung (Kap. 1.2), insbesondere dem Ziel, „Orts- und Quartierzentren“ aufzuwerten.
Die Weiterentwicklung von ETH, UZH und USZ am zentralen Standort und das Zusammenführen von Lehre und Forschung mit medizinischer Versorgung sind gewährleistet. ETH und UZH haben alternative Entwicklungsmöglichkeiten am Irchel und Hönggerberg. Das verfügbare Verkehrs- und Kommunikationsnetz stellt die Vernetzung sicher und trägt der dezentralen Entwicklungsstrategie Rechnung. Die Beanspruchung zusätzlicher Flächen ist nicht angezeigt.


Antrag 2
Die Objekte B13 Bau Unterer Leonhard ETH und B14 Bau Sonneggstrasse ETH sind aus der Liste der geplanten Vorhaben zu entfernen.– Durch die Realisierung der beiden Bauvorhaben „Unterer Leonhard“ und „Sonnegg“ wird im ehemaligen Wohnschutzgürtel liegender Wohnraum zerstört und einer „Entvölkerung“ des Quartiers Vorschub geleistet. – Die beiden Bauvorhaben stellen keine architektonische Bereicherung für das Quartier dar, sondern wirken als Fremdkörper. Durch ihre Grösse fügen sie sich in keiner Weise in die räumliche Struktur der umgebenden Bauten ein. – Das bis anhin partnerschaftliche Verhältnis und Vertrauen zwischen Quartierbevölkerung und Hochschulen wird in Frage gestellt.